Pflanzenschutz

Neobiotabekämpfung

Als Neobiota werden Pflanzen (Neophyten) und Tiere (Neozoen) bezeichnet, die vom Menschen absichtlich oder unabsichtlich in fremde Gebiete eingeschleppt wurden. Die meisten dieser gebietsfremden Arten haben sich problemlos in die hiesigen Ökosysteme integriert oder werden als Nutzpflanzen kultiviert. Einige dieser Organismen verbreiten sich hier jedoch auf Kosten der einheimischen Flora und Fauna stärker und schneller als in ihrem ursprünglichen Verbreitungsgebiet - man spricht von invasiven Neobiota. Ihre Ausbreitung muss verhindert und bekämpft werden.

Kontaktdaten

Neobiotabekämpfung

Markus Lüthy
Forstwart EFZ
Forstbetrieb Birretholz
Birretholz 286
5244 Birrhard

056 225 22 31
079 468 57 25
markus.luethy(at)ag.ch

Neophyten

Invasive Neophyten, d.h. gebietsfremde Pflanzen, die sich stark ausbreiten, sind ein grosses Problem: Ihre Verbreitung nimmt stetig zu und verdrängt einheimische Arten. Neophyten können auch gesundheitliche Schäden verursachen oder Infrastrukturen wie Stützmauern und Bachböschungen destabilisieren. Neophyten sind mitverantwortlich für das Artensterben. Sie verdrängen einheimische Tier- und Pflanzenarten und konkurrieren mit Nutzpflanzen in der Land- und Forstwirtschaft.

Ihre Ausbreitung muss deshalb verhindert werden, was nur durch Ausreissen und fachgerechte Entsorgung möglich ist.

 

Einjähriges Berufskraut

Das Einjährige Berufkraut sieht dem Gänseblümchen und auch der Kamille sehr ähnlich. Weil es sich massiv vermehrt und andere Pflanzen verdrängt, steht es auf der Schwarzen Liste der invasiven Neophyten. Aus einzelnen Pflanzen entstehen schnell dichte Bestände. Betroffen sind vor allem die Landwirtschaft, Naturschutzflächen, Magerwiesen, Strassenränder, Flachdächer und Industriebrachen. Für die Landwirte kann dies zu Beitragskürzungen führen.

 

 

Acker­kratz­dis­tel

Die Ackerkratzdistel ist ein gefürchtetes Ackerunkraut und kann auch auf Wiesen und Weiden zu einem dauerhaften Problem werden. Inzwischen ist die Ausbreitung der Ackerkratzdistel auch in Privatgärten, auf kommunalen Flächen und an Waldrändern zu einem lästigen und ernsten Problem geworden.

Die Ackerkratzdistel ist leicht mit der Gemeinen Kratzdistel oder Lanzett-Kratzdistel zu verwechseln.

 

 

Jakobskreuzkraut

Das Jakobskreuzkraut ist eine sehr giftige Pflanze, die auf Dauerweiden, in spät gemähten Wiesen und an Wegböschungen vorkommt. Durch die extensive Bewirtschaftung von Wegrändern und Wiesen hat sich das Jakobskreuzkraut in den letzten Jahren in verschiedenen Regionen stark ausgebreitet. Da es sehr anpassungsfähig ist, kann es sich auch in intensiv bewirtschafteten Kulturen ausbreiten.

Kreuzkräuter sind in jedem Wachstumsstadium giftig und verlieren ihre schädigende/tödliche Wirkung in Heu und Silage NICHT!

Das giftige Jakobskreuzkraut ist nicht zu verwechseln mit dem Johanniskraut, das als Heilpflanze gilt.

Ambrosia- und Feuerbrandbekämpfung

Kontaktdaten

Ambrosia- und Feuerbrandkontrolleur

Fabio Peterhans
Forstwart EFZ
Forstbetrieb Birretholz
Birretholz 286
5244 Birrhard

056 225 22 31
079 468 57 25

Ambrosia

Ambrosia ist eine eingeschleppte, bekämpfungspflichtige Pflanze, deren Pollen bei vielen Menschen Allergien auslösen können. Im Kanton Aargau tritt sie vor allem in Hausgärten, an Strassenrändern sowie auf Ruderalflächen auf. Vereinzelt wurde sie auch schon in landwirtschaftlichen Kulturen gefunden.

Um eine weitere Ausbreitung der Ambrosia zu verhindern, müssen Befallsherde möglichst rasch entdeckt und vernichtet werden. Dies geschieht durch Ausreissen der Ambrosiapflanzen und Entsorgung mit dem Kehricht. Ambrosia ist auf dem gesamten Kantonsgebiet melde- und bekämpfungspflichtig.

Bei Verdacht auf Ambrosia oder Fragen ist der Ambrosiakontrolleur der Gemeinde zu kontaktieren.

Feuerbrand

Der Feuerbrand ist eine hochansteckende Bakterienkrankheit. Die Übertragung erfolgt vor allem während der Blütezeit im Frühjahr sowohl durch Insekten und Vögel als auch durch den Menschen, und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Ausbreitung. Befallen werden Kernobstbäume (Apfel, Birne, Quitte) sowie einige Zierpflanzen (alle Cotoneaster-Arten, Scheinquitte, Feuerdorn u.a.) und Wildgehölze (Weissdorn, Felsenbirne, Vogelbeere u.a.).

Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile der oben genannten Pflanzen bitte nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr!).

Bei Verdacht auf Feuerbrandbefall oder bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an unseren Feuerbrandkontrolleur, der Sie besuchen und die notwendigen Massnahmen einleiten wird.

Informationen und Dienstleistungen