Arbeit

Arbeitslosigkeit

Personen die arbeitslos sind oder dies in absehbarer Zeit werden, müssen sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit direkt und persönlich beim RAV Baden (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) melden. Das RAV Baden ist für die Erstanmeldung sowie die weiteren Formalitäten sowie die Stellenvermittlung zuständig.

Für die Auszahlung von Arbeitslosentaggeldern ist die Arbeitslosenkasse (freie Kassenwahl) zuständig.

Informationen und Dienstleistungen