Amtliche Publikationen

Publikation Baugesuche

Online-Karte amtliche Vermessung mit Suchfunktion nach Parzellen-Nrn.

(Eingabe oben links z.B. Mägenwil 262 = Gemeindehaus, rechts unter Karten "Amtliche Vermessung" oder "Luftbild" auswählen)


BG 2023-57

Bauherrschaft:

Ravi Burle und Anupama Rajendra, Hübelweg 10, 5506 Mägenwil

Bauobjekt: Projektänderung: beheizter Wintergarten
Baustelle:

Hübelweg 10, Parzelle 1147, Gebäude Nr. 856

Weitere Bewilligungen: keine
Auflagefrist 6. Mai 2024 bis 4. Juni 2024

Öffentliche Auflage des Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung.
Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil.

BG 2024-26

Bauherrschaft:

Denner AG, Grubenstrasse 10, 8045 Zürich

Bauobjekt: Temporärer Baustelleninstallationsplatz
Baustelle:

Eichlistrasse, Parzelle 157 und 408

Weitere Bewilligungen:

keine

Auflagefrist: 22. April 2024 bis 21. Mai 2024

Öffentliche Auflage des Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung.
Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil.

BG 2024-22

Bauherrschaft: Odette Sorrentino, Ueberbüelstrasse 10, 5506 Mägenwil
Bauobjekt: Energetische Dachsanierung und Neubau Kaminanlage
Baustelle: Ueberbüelstrasse 12, Parzelle 194, Gebäude Nr. 164
Weitere Bewilligungen: keine
Auflagefrist 22. April 2024 bis 21. Mai 2024

Öffentliche Auflage des Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung.
Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil.

BG 2023-63

Bauherrschaft:

Einfache Gesellschaft Steiacher, Landstrasse 2, 5524 Nesselnbach

Bauobjekt:

Provisorischer Bypass Industriestrasse Nord (nachträgliches Baugesuch)

Baustelle:

Industriestrasse Nord, Parzelle 95, 96, 97

Weitere Bewilligungen:

Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Auflagefrist: 22. April 2024 bis 21. Mai 2024

Öffentliche Auflage des Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung.
Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil.

BG 2024-21

Bauherrschaft:

Alan Bruno, Münzelweg 2, 5506 Mägenwil

Bauobjekt: Luft/Wasser-Wärmepumpe Aussenaufstellung
Baustelle:

Münzelweg 2, Parzelle 240, Gebäude Nr. 153

Weitere Bewilligungen: keine
Auflagefrist 22. April 2024 bis 21. Mai 2024

Öffentliche Auflage des Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung.
Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil.


Übrige Publikationen

Teilgestaltungsplan "Sandfoore Baufeld Ia-If"; Genehmigung

Der Gemeinderat hat am 29. April 2024 den Teilgestaltungsplan "Sandfoore Baufeld Ia-If" (Gestaltungsplan und Sondernutzungsvorschriften) gemäss § 25 Abs. 3 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen seit Publikation, d.h. bis längstens am 30. Mai 2024 (Poststempel) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates ist beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden.

Mit der Genehmigung des Teilgestaltungsplans "Sandfoore Baufeld Ia-If" wird für die in den Plänen festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

Gemeinderat Mägenwil

Gesuch um ordentliche Einbürgerung

Folgende Personen haben bei der Gemeinde Mägenwil ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

Anthony Sujitha
1989
weiblich
Sri Lanka
Langmattstrasse 12
5506 Mägenwil

und

Anthony Jeremy
2019
männlich
Sri Lanka
Langmattstrasse 12
5506 Mägenwil
 

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Mägenwil, Schulweg 3, 5506 Mägenwil, eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Mägenwil, 23. April 2024

Gemeinderat