Albert Saxer Stiftung Mägenwil

Die Albert Saxer Stiftung Mägenwil hat den Zweck:

  • Ältere Leute in der Gemeinde Mägenwil zu unterstützen.
  • Jugendliche in der Gemeinde Mägenwil zu unterstützen und ihnen zu Ausbildungszwecken Beiträge und Stipendien zu gewähren.
  • Beiträge an die jeweiligen Jugendfeste in der Gemeinde Mägenwil zu gewähren.
  • Schulkinder der Gemeinde Mägenwil bei Schullagern der Schule Mägenwil zu unterstützen.
  • Kulturelle und gemeinnützige Zwecke und Bedürfnisse in der Gemeinde Mägenwil zu unterstützen, insbesondere auch ein allfälliges Ortsmuseum in der Gemeinde Mägenwil.
     

Bedingungen, die mit der Eingabe dieses Beitragsgesuches verknüpft sind:

  1. Der/die Antragssteller/in muss in Mägenwil wohnen bzw. hält seinen Sitz in Mägenwil.
  2. Der Stiftungsrat hat das Recht, Rückfragen zur genaueren Abklärung an den/die Antragssteller/in zu richten.
  3. Über die Ausrichtung von Leistungen aus der Stiftung entscheidet der Stiftungsrat nach freiem Ermessen im Rahmen des Stiftungszweckes und der Stiftungsurkunde. Sein Entscheid ist endgültig.
  4. Der Stiftungsrat hat das Recht, innert 6 Monaten nach Auszahlung zusätzliche Abklärungen vorzunehmen, ob der ausbezahlte Beitrag dem Sinn entsprechend verwendet wurde. Falls dies nicht der Fall ist, wird dieser Beitrag zurückgefordert bzw. muss von den Antragsstellern zurückbezahlt werden.
  5. Der Stiftungsrat kann das Beitragsgesuch ohne Nennung von Gründen ablehnen.
  6. Beitragsgesuche können jederzeit an den Präsidenten des Stiftungsrates eingereicht werden. Auf Gesuche hin, welche die vollständigen Angaben enthalten, können Beiträge  bewilligt werden.
  7. Unwahre oder falsche Angaben können zivilrechtlich geahndet werden. Der Gerichtsstand ist Baden.

 

Beitragsgesuch